Praxis für Chirurgie, Orthopädie und Unfallchirurgie



Aktuelles


Bis 7. April 2023 


gilt das Infektions­schutzgesetz (IfSG):


"FFP2-Maskenpflicht" in Praxen für Besucher und Patienten:


"Das Tragen von FFP2-Masken (oder vergleichbarer Atemschutz z. B. KN95-/N95-/KF94-/KF95-Masken) in Arztpraxen und Psychotherapiepraxen ist bundesweit bis 7. April 2023 nach dem Infektions­schutzgesetz (IfSG) für Patienten und Besucher verpflichtend. Patienten und Besucher in medizinischen Einrichtungen haben die Masken selbst zu stellen."


Abstandsregeln:

Aufgrund der geltenden Abstands- und Hygieneregeln ist die Anzahl der Patienten, die sich in den Praxisräumen aufhalten dürfen, stark begrenzt. Bei hohem Patientenaufkommen müssen die Patienten im Treppenhaus vor dem Praxiseingang warten, bis sie der Reihe nach eingelassen werden, was unangenehm sein kann. Wir müssen uns aber an die gesetzlichen Regeln halten, um Sie überhaupt behandeln zu können.